Der Mensch ist dazu veranlagt unterschiedliche geistige Verfassungen einzunehmen. Je nach Art seiner Beeinflussung durch seine soziale und kulturelle Umwelt, kann er der einen oder der anderen Orientierung größeres Gewicht zukommen lassen.
Das eine Extrem besteht darinnen, dass er die entscheidungsrelevanten Komponenten seiner geistigen Verfassung auf das Kollektiv auslagert. Geeignete Ontogenese vorausgesetzt, fehlt ihm dann die geistige Autonomie zu eigenständiger Urteilsbildung.
Im entgegengesetzten Fall entwickelt und behält er die entscheidungsrelevanten Kompetenzen und Instanzen seiner geistigen Autonomie zur eigenständigen Urteilsbildung.
In diesem Fall resultiert ein geistiger Pluralismus und eine geistige Vielfalt, die vermittels des kollektiven Diskurses die Kollektiven Entscheidungsprozesse zu nachhaltigen Konzepten befähigt.
Auf diesem Fundament steht die Demokratie.
Im entgegengesetzten Fall reduzieren sich die Entscheidungs- und Urteilsprozesse auf die herrschende Minderheit, was der praktischen Abschaffung der Demokratie entspricht.
Die potentiell kognitiv autonomem Individuen bilden nun eine kognitive Solidargemeinschaft mit den Kräften, an die sie ihre kognitiven Kompetenzen ausgelagert haben.
Mittels künstlicher Intelligenz und ihrer eigenen Willkür ersetzt die herrschende Minderheit die kognitiven Massenprozesse des Kollektivs.
Diese Zustände finden wir in der aktuellen Gegenwart.