Dem Einzelnen wird das Recht abgesprochen, sich gegen Teile des Kollektivs zu äußern. Das System äußert sich nicht nur gegen Teile der Kollektivs, es handelt auch gegen sie.
Das Verbot sich gegen Teile des Kollektivs zu äußern hat weitreichende Konsequenzen. Vom Einzelnen ausgehende Wirkungen gewinnen i.d.R. erst dadurch Relevanz, dass diese Wirkung eben nicht von Einzelnen sondern von Teilen des Kollektivs ausgeht.
Verbietet man Äußerungen gegen gesellschaftlich relevante Wirkungen und deren Verursacher, so führt man nicht nur das kausale Denken sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung ganz grundsätzlich ad absurdum, da man es nur mehr auf irrelevante Aussagen bzw. solche Ausagen beschränkt, die nicht in Widerspruch zur Systemmeinung stehen.
Hinzu kommt das die Begründung des Verbotes der freien Meinungsäußerung vermittels der Behauptung der Volksverhetzung, den Bestand des Kollektivs nicht nur über die geistige Freiheit, also das Aussprechen der Wahrheit stellt – was an sich schon den Untergang einer Gesellschaft einleitet – sondern den Rang der anonymen Masse auch über den Rang des Individuums stellt.
Wenn das System im Namen des Kollektivs Grundrechte einschränken darf, so sind dies keine Grundrechte mehr!
Das Wesen des Rechtes auf Freiheit der Meinungsäußerung ist aber gerade das Recht Meinungen zu äußern, die in Widerspruch zur Systemmeinung stehen.
Das ad absurdum führen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung führt somit die Demokratie ad absurdum.
Die stillschweigende Hinnahme einer derartigen Degeneration der Demokratie kann nur damit begründet werden, dass die überwiegende Mehrheit keine eigene Meinung besitzt!