Der jenige dessen Ansicht entscheidet wie ein Tatbestand zu bewerten ist, ist derjenige der über dem Gesetz steht.

Der Herrschafts-Clique in diesem Land hat die Dinge so eingerichtet, dass sie einerseits entscheidet als was ein Tatbestand zu bewerten ist. Und sie hat es so eingerichtet, dass sie entscheiden kann, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Damit hat sich die Herrschafts-Clique eine Position geschaffen, die sie defacto – und das allein ist entscheidend – über das Gesetz stellt!

Die Schutzbehauptung der Herrschafts-Clique, dadurch würden keine einzelnen Personen wie z.B. ein König begünstigt, zählt nicht, denn die Herrschafts-Clique besteht genauso wie ein König aus konkreten Personen.

Sowenig also der Monarch das Recht hat sich über das Gesetz zu stellen, so wenig hat dies auch der konkrete Machtfunktionär. Es spielt keine Rolle ob er sein Amt nur befristet oder Zeit Lebens inne hat.

Er ist und bleibt verantwortlich für sein Tun. Wenn sein Tun gegen das Gesetz verstößt, so muss er zur Verantwortung gezogen werden.

Daher muss der Grundsatz der Gewaltenteilung konsequent Anwendung finden. Es kann nicht sein, dass jene die sich zu verantworten hätten auch jene sind, die darüber entscheiden ob sie sich zu verantworten haben!