Dieser rechtsgrundsatz fiel spätestens mit dem „11.september“ aber das ist ein anderes Thema.

Denn es ist nicht beim bloßen Fall dieses Grundsatzes geblieben.

Zwei entwicklungen die im Grund nur die beiden seiten einer Medaille sind, sind zu beobachten.

das System hat es geschafft auch dann wenn Zweifel bestehen, eben weil etwas nicht beweisbar ist, weil eben keine Tat existiert, nicht die Tat selber, sondern die einer Tat zugeschriebene Gesinnung zur Tat zu erklären und somit auch zur Schuld. Damit steht das System wieder im Mittelalter mit seinen hexenverbrennungen.

Schuld besteht somit nicht nur in der Ausführung einer Tat, sondern auch in der einer Tat vom System zugeordneten Gesinnung.

Das bedeutet nichts anderes als die umkehrung des gefallenen rechtsgrundsatzes. Im Zweifel also nicht mehr für den Angeklagten, sondern für den Ankläger!!!!

Das System hat sich also in seiner rolle als ankläger Das privileg angeeignet, das es zuvor dem Angeklagten entzogen hat.

Damit ist der Bürger zum potentiellen Angeklagten, ja zum potentiell schuldigen geworden. Streng dieser Logik folgend, ist es dem Bürger entsprechen auch nicht mehr erlaubt zweifel zu äußern oder gar Widerstand zu leisten gegen die Maßnahmen des Systems, da es nun ja grundsätzlich heißt, im Zweifel für den Ankläger.

So wie der Bürger damit zum potentiell Angeklagten wurde so wurde das System zum potentiellen Ankläger.

Dabei verschleiert das System diese Entwicklung insbesondere dadurch, dass es die Auswirkungen dieser Entwicklung nur auf solche Fälle beschränkt, in denen es für das System tatsächlich auch um vitale Interessen geht.

Damit wurde aber noch mehr ins Gegenteil verkehrt, nämlich die grundlegende Beziehung zwischen Bürger und Staat. Diese Beziehung wird nicht mehr vom Bürger aus gedacht sondern vom Staat aus und damit vom System aus, das sich des Staates bemächtigt.