gewaltenteilung gehört zum fundament der demokratie. der staat wird in seiner machtentfaltung gedrosselt, um das individuum in der ausübung seiner rechte zu schützen.

der schutz des einzelnen wird über den machtanspruch des systems gestellt. man könnte auch sagen, demokratie ist individuenzentriert. das konkrete individuum ist der zweck, nicht das system.

das ist geschichte, vergangenheit.

wenn es nun also zu einer verschiebung dieses zweckes kommt, wenn das system das sich demokratie nennt nicht mehr individuumszentriert ist sondern systemzentriert, so muss dies auch unmittelbare konsequenzen für die gewaltenteilung haben.

die gewalten werden in ihrer vereinigung nicht mehr gedrosselt um das individuum im vollzug seiner rechte zu schützen. das verhältnis wandelt sich ins gegenteil.

dient die verfassung nicht mehr dem schutz der macht des individuums sondern dem schutz der macht des systems, so schützt der verfassungsschutz nicht mehr die rechte des einzelnen sondern die macht des systems. die verfassung verliert ihre funktion als mittel des einzelnen und mutiert zum mittel des systems.

dies sind prozesse die so wie fast immer langsam schleichend stets unterschwellig voranschreiten um widerstand zu vermeiden.

im umgang mit systemrelevanten kritikern aber lässt das system seine maske fallen. umgekehrt proportional zum kritischen einfluss dieser individuen wird dann über den umgang mit diesen subjekten geschwiegen, um im schatten des schweigens die gewalten gegen den delinquenten in stellung zu bringen.