konkret werden ge- und verbote interessanter weise umso mehr, desto machtärmer die adressaten sind.

so halten sich auch die formulierungen um die menschenwürde im bereich diffuser allgemeinplätze.

der wichtigste begriff in der staatlichen ordnung wird somit zur beliebig auslegbaren, nichts sagenden floskel, die die beherrschte klasse einerseits im dämmerschlaf der unbesorgten ruhe hält, der herrschenden klasse hingegen quasi beliebige zügellosigkeit ermöglicht.

daher tut eine begriffliche verschärfung der menschenwürde dringend not.

menschenwürde bildet eine artspezifische besonderheit, welche anderen spezies zumindest im sinne der grundgesetzlichen ordnung nicht beigemessen wird.

die jenige artspezifische besonderheit, die den menschen nun von anderen tieren ganz primär unterscheidet, das ist das selbstbewusstsein des menschen. dieses als eine sich auf den menschen originär beziehende eigenschaft und nicht so wie die würde, als ein dem menschen erst im kontext mit anderen einzuräumender anspruch.

das selbstbewusstsein des mensch bildet somit die basis der würde des menschen. das selbstbewusstsein des menschen zeichnet sich durch zwei miteinander in verbindung stehende perspektiven aus.

da ist zum einen die sensorische wahrnehmung und vorstellung des menschen selber. d.h. die vom individuum selbst vollzogene erkenntnis um das eigene sein und dessen qualitäten.

zum anderen steht diesem inhaltlichen wissen ein motorisch gestalterisch definierendes handeln bzgl. des eigenen seins und soseins gegenüber.

der mensch als gestalterischer schöpfer seiner selbst interagiert also im ständigen wechselspiel aus selbsterkenntnis und selbstbestimmung. das individuum ringt im eigenen schöpfersein um die eigene selbstverwirklichung.

grundlegende voraussetzung des vollzuges dieses unterfangens ist freiheit. diese freiheit erfährt natürlicher weise einschränkungen. zum einen durch die natur des jeweiligen menschen selber zum anderen durch die ihn umgebenden und von ihm betroffenen menschen.

ungesehen aller dieser einschränkungen bleibt die notwendigkeit der aufrechterhaltung jenes kerns von freiheit, der zum wesensmäßigen vollzug dieser akte der selbsterkenntnis, der selbstgestaltung sowie der selbstdefinition erforderlich sind.

die sogenannte würde des menschen ist somit der sich aus diesem vollzug ergebende freiheitsanspruch des einzelnen gegenüber anderen und das system und sein kollektiv.

damit sind wir nun in der gegenwart angekommen. bis vor kurzem war das begriffliche auflösungsvermögen der systemischen verordnungen sowie die methodische dichte der maßnahmen zur durchsetzung dieser verordnung derart gering ausgebildet, dass dem einzelnen ausreichend spielräume blieben, um seinem selbstbewusstsein gemäß leben und handeln zu können.

dies hat mit der corona-agenda einen grundlegenden wandel erfahren. das system besitzt nun mittel und die bereitschaft sie anzuwenden, die den menschen in der autonomie seiner selbstdefinition und selbstbestimmung so grundlegend verletzen, dass nicht mehr das individuum selbst bestimmt, wer es ist und was es ist, sondern das system und das mit ihm verknüpfte kollektiv.

die einflussnahme des systems hat die bis zur jetztzeit gültige grenze der psychischen fremdbestimmung des menschen überschritten und greift mit den aktuellen technologien der digitalen und biologischen methoden nun auch nach dem physiologischen kern des menschen.

damit hat das system das selbstbewusstsein seiner relevanz raubt und die selbstbestimmung in eine fremdbestimmung überführt.

das letzte rudiment der würde das dem mensch damit noch bleibt, das ist der naive glauben an den irrtum, dass es anders wäre als es tatsächlich ist. der moderne mensch lebt somit in einer fundamentalen illusion bzgl. seiner selbst.

das system und das damit verknüpfte kollektiv, hat sich die kontrolle über das selbstbewusstsein des menschen genauso angeeignet, wie es auch die selbstbestimmung des menschen totalitär kontrolliert. so dass der moderne mensch sich seiner prinzipiellen fremdbestimmung gar nicht mehr bewusst werden kann.

die würde des menschen verkommt somit im schatten ihrer totalitär begrifflichen unschärfe, vom status einer aktiven freiheit, zu einer passiven freiheit, der freiheit von bestimmten formen des leides und des mangels, insbesondere an essentiell physischen bedürftigkeiten.

die würde des menschen hat sich somit im zweifachen sinne auf etwas prinzipiell anderes reduziert.

zum einen ist der mensch nicht mehr mensch sondern tier, weil er der autonomie seiner selbsterkenntnis und der freiheit seiner selbstbestimmung beraubt wurde. selbsterkenntnis und selbstbestimmung wurden von akten des individuums zu akten des kollektivs transformiert.

zum anderen ist diese würde keine würde mehr, weil sie ihres kerns beraubt wurde. das was unter diesen bedingungen noch würde genannt wird, das ist nicht mehr, als die nach maßgabe des kollektivs artgerechte haltung des tieres mensch.

nun welche schlüsse kann man hieraus ziehen? zum einen wurde die würde des menschen ausgehöhlt wie ein wurzelbehandelter zahn. der zahn ist innerlich tot, während seine fassade noch steht.

mit der aushöhlung der menschenwürde erfolgte auch die aushöhlung des grundgesetzes. das grundgesetz steht ganz ebenso in seiner fassade noch vor uns, während sein innerster kern längst abgestorben ist.

dass dies alles aber überhaupt möglich ist, das gibt zu denken. denn es ist ein von oben nach unten verlaufender prozess. damit nun jene die das zu verantworten haben überhaupt in die lage kommen können, sich zu verantworten, müsste das strafregiem der ver- und gebote in genauer umkehrung zum gegenwärtigen system umso konkreter werden, desto mehr die delinquenten über macht verfügen.

gesetze sollte also in erster linie nicht der beherrschung der mehrheit dienen, sondern der kontrolle eben jener minderheit, die die mehrheit zu beherrschen versucht.